Der/die Teilnehmer/-in kann schriftlich gegenüber dem Obertonmusik e.V. seinen/ihren Rücktritt von der Anmeldung erklären. Trifft diese Absage bis spätestens einen Monat vor Kursbeginn beim Obertonmusik e.V. ein, wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 25,00 € erhoben. Trifft die Absage innerhalb eines Monats und spätestens eine Woche vor Kursbeginn beim Obertonmusik e.V. ein, wird die in der Rechnung genannte Kursgebühr fällig. Bei einer späteren Absage bzw. bei Nichtantritt des Seminars bleibt die komplette Forderung aus der Rechnung erhalten und muss beglichen werden. Wir empfehlen, eine separate Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
Bei telefonischer oder elektronischer Anmeldung zu einem Kurs ist ein Widerrufsrecht gemäß BGB § 312b, Punkt 3.6 (Fernabsatzverträge) ausgeschlossen.